Kleingartensterben in den neuen Bundesländern

Kleingärten sind Bestandteil unserer Kulturlandschaft und sollten erhalten werden. Eigenartiger Weise sind Vorstände und Ämter sehr schnell bei der Sache nicht bewirtschaftete Gärten regelrecht platt zu machen.

Ganze Heerscharen von 1 €- Jobber werden dazu eingesetzt.

Die Ursache des Kleingartensterbens liegt einerseits, dass viele ehemalige Kleingartenbesitzer der Meinung sind Obst und Gemüse ist so preiswert, dass es sich nicht mehr lohnt selbst Hand anzulegen.

Natürlich sind geschmacklose Tomaten, Gurken, Möhren mit Pestiziden massenhaft behandeltes Obst preiswerter zu produzieren als auf natürliche Weise gewachsen.

Machen Sie den Vergleich mit Möhren, ganz einfach kaufen Sie eine Tüte Gefriergemüse und beschaffen sich natürlich gewachsene Möhren. Nach der Zubereitung schmeckt man bei dem Gefriergemüse nur die Gewürze, hingegen zu den unter natürlichen Bedingungen gewachsenen Möhren den leicht süßlichen Möhrengeschmack.

In der gehobenen Gastronomie versucht jeder Sternekoch mit ökologisch angebauten Zutaten zu Kochen, wenn es geht mit eigenen Kräutergarten hinterm Haus.

Kleingärtner werden oft belächelt, dass sie noch Obst und Gemüse anbauen, aber diese Gärtner kommen noch in den Hochgenuss der gehobenen Gastronomie ohne dafür viele Geld auszugeben.

Ein weiterer Grund der Aufgabe von Kleingärten sind die Vorstände der Vereine. Ich verbringe einen großen Teil meiner Tätigkeit in Kleingärten um Obstbäume zu schneiden. Beim Tratsch mit den Gartenfreunden hört man die unglaublichsten Sachen.

Da schleicht der Vorstand in der Nacht durch die Anlage um festzustellen wer in seinen Gartenhaus übernachtet um dann den Gartenbesitzer unter Druck zu setzen es sei verboten in einen Gartenhaus zu übernachten.

Es heißt ein Gartenhaus darf nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Es gibt kein Gesetz was einen Gartenbesitzer verbietet sein Grundstück in der Nacht zu betreten und was er dort macht dürfte wohl niemanden etwas angehen zumindest was die Privatsphäre betrifft.

So dürfte ein Schichtarbeiter seinen Garten tagsüber nicht betreten um dort seinen Nachtschlaf nachzuholen. Kein Dauercamper dürfte in seinem Zelt, noch ein Hobbyskipper auf seinem Schiff übernachten.

Ein Blick in die Schaukästen vieler Anlagen lässt den Interessenten an einen Garten erschaudern. Verbote über Verbote, besser wäre es auszuhängen was erlaubt ist. Noch ein Grund der Gartenaufgabe ist die Bewirtschaftung, trotz Lockerung des Kleingartengesetzes in Sachen Anpflanzungen und Anbau von Obst und Gemüse, werden mache Vorstände zu regelrechten Gartenpolizisten und verpflichten durch ihre Satzungen ihre Mitglieder regelrecht zur harter Gartenarbeit anstelle den Erholungszweck zu waren.

Eine große Anzahl von Hobbygärtner geben auf um die doppelten Kosten wie im Haushalt, Strom, Pacht, Wasser und Umlagen zu sparen. Wer es sich leisten kann hat wenig Zeit für seinen Garten um diesen so perfekt zu pflegen wie es sich Vorstände wünschen, dies schreckt ab sich einen Garten zuzulegen.

Ein gravierender Abschreckungsgrund ist das Androhen des so genannten “Rausschmiss” aus dem Kleingarten bei Verstößen gegen die Gartensatzung. Erst pachtet man das Grundstück und kauf alles was darauf steht.

Immer mit dem Gedanken zu Leben, man kann alles verlieren ist nicht gerade fördernd für die Vereine. Allerdings Bedarf es einiger rechtliche Schritte um jemanden sein Eigentum wegzunehmen. Angst braucht kein Gartenpächter zu haben so lange er sich an die Grundregeln hält wie pünktliche Bezahlung der Pacht und sonstigen Kosten und der Einhaltung der Vereinssatzung. Allerdings sollten Vorstände und Pächter versuchen Probleme auf friedlicher gärtnerischen Weise zu lösen.

P.S.

Mit dem Schreiben dieser Zeilen habe ich morgens 3,30 Uhr in meinem Gartenhäuschen in einen Vereinsgarten begonnen, ich hätte auch in meinen beleuchteten Gewächshaus werkeln können und unser Vorstand würde auch keinen Anstoß nehmen wenn ich auf meiner Liege mal ein Stündchen die Augen schließen würde. Wo kann man ein Gartenbuch bzw. Gartenblock schreiben wenn nicht in einem Garten. Es wäre auch besser Vorstände sollten die Kleingartenanlagen nicht als ihr Eigentum betrachten in dem sie regieren, sondern die Interessen der einzelnen Mitglieder und des Vereins zu vertreten.

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