Wie lange dürfen Partyzelte und Pavillons im Kleingarten stehen bleiben?

Was ist der Unterschied zwischen einem Partyzelt und einem Pavillon? Im Wesentlichen gibt es keinen Unterschied, ein Pavillon ist nur die verfeinerte Ausführung eines Partyzeltes. Ein Partyzelt ist schlicht und einfach, ein Pavillon ist eben nur etwas luxuriöser in seiner Ausstattung und Gestaltung.

Baulichkeiten im Kleingarten

Die bauliche Größe von Gartenhäusern regelt das Bundeskleingartengesetz, 24 m² einschließlich überdachter Freifläche darf ein Gartenhaus sein. Größere Gartenhäuser unterliegen in den meisten Fällen dem Bestandsschutz. Im Normalfall dürfte noch nicht einmal ein Gerätehaus zusätzlich aufgestellt werden, man findet die Gerätehäuser in vielen Gärten, wer möchte schon zwischen Gartengeräten, Rasenmäher und anderen Geräten das Gartenleben genießen.

Pavillon im Garten

Würde ein Vorstand korrekt auf das Bundeskleingartengesetz bestehen, hätte der Verein zwar dem Gesetz entsprechenden Gärten, aber keine Gärtner mehr. Das Bundeskleingartengesetz ist veraltet, ein Garten dient neben dem Obst und Gemüseanbau hauptsächlich der Erholung. Auch in einer Kleingartenanlage, die dem Bundeskleingartengesetz unterliegt, steht die Lebensqualität an erster Stelle.

Die zusätzlichen Überdachungen, dessen gesetzlichen Regelungen in der Luft liegen

Da gesellt sich der Grillplatz dazu, in vielen Fällen so halb und halb überdacht, in einfachster Art und Weise und wenn auch nur durch ein Schilfdach, fest installierte Planen und ähnliches. Weiter gesellen sich überdachte Flächen für Gartengeräte, Fahrräder, Spielzeug oder die Filteranlage fürs Planschbecken dazu.

Partyzelt und Pavillon im Garten

Darf es dann noch zusätzlich eine Sitzfläche mit Leichtbauüberdachung sein, schließlich möchte man einen Sommerregen im Freien genießen können. Egal ob alte oder neue Bundesländer viel Kleingartenanlagen sind zu wahren Erholungsparadiesen entgegen dem Bundeskleingartengesetz geworden.

Es lässt sich nicht mehr ändern, höchstens das Bundeskleingartengesetz sollte geändert werden. Selbst ein Gewächshaus zählt als überdachte Fläche, dieses gehört in vielen Gärten einfach dazu.

Die Partyzelte und Pavillons

Diese unterliegen der kurzzeitigen Nutzung. Wobei die Wortwahl kurzzeitig oder langfristig nicht aussagekräftig ist, besser wäre eine Standzeit mittels Beschluss in der Gartensatzung festzulegen. Partyzelt sowie Pavillon sind mit dem Boden fest verbunden, ob mit Haken oder durch das eigene Gewicht mit dem Boden verbunden, zählt somit zur überdachten Fläche.

Dadurch dass das Gartenhaus die zulässigen 24 m² überdachte Fläche erreicht sind, ist eine dauerhafte Aufstellung eines Partyzeltes oder Pavillon nicht mehr erlaubt. Ein Partyzelt dient, wie der Name es schon sagt, für die Erweiterung bzw. geschützten überdachten Fläche bei einer Party.

Ein Pavillon mit gehobener Ausstattung dient der längeren Nutzung. Bei einem kurzfristigen Aufstellen bei einem Partywochenende oder der Urlaubszeit dürfte es keine Beanstandungen geben, vorausgesetzt, danach wird alles wieder abgebaut.

Alle Zeit, die darüber hinaus geht, dürfte als langfristig gelten und ist somit nicht zulässig, ein Rückbau kann somit durch entsprechende behördliche Organe veranlasst werden.

Was passiert, wenn die Partyzelte oder Pavillons stehenbleiben dürften?

Die Vielzahl von Partyzelten und Pavillons werden auf der Rasenfläche aufgestellt. Mit der Zeit wird der Rasen niedergetreten, es entsteht eine unansehnliche Fläche. Als Folge würde der Boden unter dem Zelt befestigt und mit entsprechenden Bodenbelag versiegelt werden.

Später werden noch entsprechende Seiten mit festen Material und Fensterscheiben versehen. Der Charakter Partyzelt und Pavillon verliert somit seine Berechtigung. Ein dauerhaftes Aufstellen ist nicht nötig, schließlich steht noch das Gartenhaus als Schutz gegen zu viel Sonne oder Regen zur Verfügung.

7 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Gartenanlagen sind häufig für Familien mit Kindern, der einzige Ort zum Spielen. entspannen und sich erholen. Ich selbst, als Besitzer eines Kleingartens, sehe wie so langsam, und auch ich, meine Gartennachbarn, richtig alt werden und noch kaum in der Lage sind den Garten zu bewirtschaften. Wir, die noch den Garten zur Eigenversorgung nutzten, sterben langsam aus. Die jungen Familien nutzen diesen Ort als Urlaubsersatz, und sich vom Stress des Alltags zur erholen. Die Meisten gestalten das Grundstück sehr hübsch mit vielen Blumen, kleinen Naschsträuchern und Spielgeräten. Ich finde ein Pavillon gehört unbedingt dazu. Dieser sollte auch „überwintern“ dürfen, aber jeder sollte eine Verpflichtung abgeben, das dieser P. bei Abgabe des Gartens wieder abgebaut werden muss, sollte der neue Besitzer diesen nicht mehr wollen. Jeder neue Besitzer verpflichtet sich schriftlich dazu neu.

  2. Noch eine Mitteilung: wie soll man neuen Gartenbesitzern erklären, dass sie keinen Pavillon fest aufstellen dürfen, wenn rund herum in den Gärten regenrechte Häuser entstanden sind mit Spitzdach oder vorgebauten Wintergärten und andere (unerlaubte) Bauten nach der Wende entstanden sind, und, dass auf diesen Kleingartenflächen die Besitzer dauerhaft wohnen, obwohl das kein Bauland ist. Zum Teil haben diese Gärten andere Besitzer, als vor der Wende. Das Meiste ist in den BKleingG ururalt und überholt. Es muss geändert werden.

  3. Liebe Kleingartenfreunde,

    Aufmeksam habe ich die aufgeführten Bemerkungen als Kleingärtner gelesen.
    Ich bin ebenfalls der Meinung, daß der Charakter der Nutzung sich drastisch
    geändert hat, nur das Bundeskleingartengestz hinkt hinterher.
    Selbst die Unterbringung der modernen, meist elektrischen Gartengeräte
    verlangt nach sorgsamer Unterbringung nicht nur in der kalten Jahreszeit.
    Eine saisonbedingte Rückführung in die Garage, widerspricht den Nutzungsbedingungungen derer.
    Eine Aufstockung der m/2 Nutzfläche ausschließlich dem Zweck entsprechend
    ist notwendig.

    MfG Fi….

  4. Vor drei Jahren habe ich mir einen Pavillon aus Holz gekauft und aufgebaut. Der damalige Vorstand hatte mir dafür eine mündliche Zusage gegeben! Jetzt muss ich den Pavillon abbauen, weil dafür keine schriftliche Erlaubnis vorliegt!
    Der Pavillon ist stabil und ich finde, dass bei den heutigen Wetterverhältnisse teilweise mit starken Stürmen, ein stabiller Pavillon ganz sinnvoll wäre(da sollte man über Sicherheit nachdenken)

  5. Wir sollen nach 8 Jahren unseren kleine Schuppen abreißen und alle elektro Garten geräte gehen kaputt haftet der Verein ??? Es wird Zeit das dass Gesetz geändert wird

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