Aschersleben: Bäume müssen nicht gefällt werden

Normaler Weise ist Aschersleben ein hübsche Kleinstadt in der es sich gemütlich leben lässt.

Ein Besuch zu den üblichen Sprechzeiten mit fünf Fragen im Gepäck ließen die Mitarbeiter des Kreisverbandes überfordern. Die erste Frage konnte ich noch nicht einmal zu Ende stellen, da wurde ich schon aus dem Büro (in nicht gerader höflichster Art) verwiesen. Der Kreisverband ist eigentlich dazu da, eine beratendes Gremium zu sein und auf Fragen von Gartenfreunden zu antworten.

Eine Anordnung des Kreisverbandes der Kleingärtner, dass alle Koniferen und Nadelgehölze entfernt werden müssen entspricht nicht der Wahrheit. Das Bundeskleingartengesetz sagt lediglich aus, dass Nadelgehölze entfernt werden müssen, wenn ein Garten abgegeben wird. Wird ein Garten verkauft und der neue Nutzer übernimmt die Nadelgehölze, können diese auf dem Grundstück verbleiben.

Der Kreisverband darf nur beraten

Der Kreisverband beruft sich auf Beschlüsse die ungültig sind, der Verband kann nur beraten mehr nicht. Beschlüsse kann nur der einzelne Verein verabschieden und das nur unter Einhaltung aller gültigen Gesetze. Der Kreisverband beruft sich bei der ungültigen Anordnung alle Koniferen und Nadelgehölze müssen gefällt werden, auf den Klimawandel, eine absolut unsinnige Aussage, da selbst Wissenschaftler den Klimawandel noch nicht nachweisen können.

Wenn dies so wäre, müssten im gesamten Stadtgebiet alle Nadelgehölze entfernt werden. Der Kreisverband lehnt sich hier zu weit aus dem Fenster und übersteigt seine Kompetenzen. Wenn die Frage an den Bundesverband der Gartenfreunde, ob alle Nadelgehölze und Koniferen gefällt werden müssen gestellt wird, heißt die Antwort nein.

Selbst der Landesverband empfiehlt einen behutsames entfernen zuviel und zu groß gewordener Nadelgehölze.

Der Garten ist Privateigentum

Der nächste Punkt ist, das alles was sich auf dem gepachteten Grundstück befindet Privateigentum ist, für das jeder Besitzer die volle Verantwortung hat.

Privateigentum ist geschützt, kein Kreisverband und kein Vorstand hat das Recht in die Privatatmosphäre einzugreifen.

Verstoß gegen den Datenschutz

Verstoß gegen den Datenschutz ist in vielen Vereinen ein großer Mangel. So werden Mitglieder die Zahlungsrückstände haben öffentlich in Schaukästen mit Name und Adresse angeprangert, hier liegt ein grober Verstoß der Vorstände gegen alle Datenschutzbestimmungen vor. Das sollte aber die einzelnen Mitglieder nicht davon abhalten pünktlich ihre Rechnungen zu bezahlen.

Noch eine Unwahrheit die von einigen Vorständen verbreitet wird, in Vereinsgärten darf man nicht übernachten. Der absolute Blödsinn, jeder Gartenbesitzer kann sich in seinen Garten 24 Stunden aufhalten, wann und so oft er will. Wenn ein Gartenfreund der Meinung ist er muss 3.00 Uhr in der Nacht seinen Garten umgraben oder sein Gewächshaus bewirtschaften dann kann er dies dafür gibt es sogar elektrisches Licht.

Alle von mir getroffenen Aussagen beruhen sich auf Gesetze und sind nachvollziehbar wie Bundeskleingartengesetz, Vereinsrecht, Stadtordnung, Baumschutzverordnung und der Schriftreihe des Bundesverbandes der Deutschen Gartenfreunde e.V Heft 2004 26. Jahrgang.

Herausgeber Bundesverband der Deutschen Gartenfreunde e.V. Plantanenallee 37, 14050 Berlin.

Wenn man eine freiwillige Wahlfunktion ausübt, hat man die Interessen der Wähler zu vertreten und nicht die Position um Macht auszuüben.

Es gibt keine rechtsverbindliche Definition zum Begriff “Waldbaum” so kann man diese Bäume zu den Arten zuordnen die in den Wald oder/ und Parks gehören, also hochwachsende Laub- und Nadelholzarten. Waldbäume haben einen sehr hohen ökologischen Wert, allerdings können Waldbäume in Kleingärten nicht eingeordnet werden.

Die Art der Bodennutzung ist ausschlaggebend. Bestehende Baumschutzsatzungen und -verordnungen beruhen auf den Landesnaturschutzgesetzen. Die Bodennutzung ist für Kleingärten lt. §1 BKleingG vorgeschrieben, nur wenn Waldbäume die Bodennutzung behindern müssen sie entfernt werden.

Die endgültige Entscheidung hat nicht eine Behörde, ein Kreisverband, oder Vereinsvorsitzender zu entscheiden sondern nur ein Richter bei Gericht. Wenn der Kreisverband der Kleingärtner aus macht-überschreitenden Kompetenzen nur um Macht ausüben zu können , diese Macht ausüben will. Dann kann er das, aber nicht auf Kosten der Mitglieder und dann im Einzellfall. Welcher Richter will Anordnen das die drei Koniferen auf einen Steingarten, Höhe 40 cm oder die im Vorgartenbereich mit 2,50m gefällt werden müssen.

Normalerweise sind solche vom Kreisverband angeordneten Regeln für den Gartenfreund nicht relevant, da sie keinen rechtlichen Grundlagen entsprechen. Nur mit einen richterlichen Beschluss müssen Koniferen oder Nadelgehölze entfernen.

Betrachten Sie den Garten wie Ihre eigene Wohnung, niemand wird in Ihre Privatatmosphäre eingreifen so lange die Pacht und die Nebenkosten bezahlt werden. Sollten Vorstände oder der Kreisverband mit der Kündigung des Pachtvertrages drohen, lehnen sie sich zurück und lächeln. Einer Räumungsklage können Sie so lange die Pacht und Nebenkosten bezahlt werden in aller Ruhe entgegensehen. Jeder Richter wird feststellen das die Konifere und der Nadelbaum soweit es keine Einschränkung der Bodennutzung gibt im Garten verbleiben kann.

In vielen ostdeutschen Gartenanlagen gibt es einen Leerstand, hingegen es im Rest der Republik Wartenzeiten auf einen Kleingarten gibt. Der Grund: in Ostdeutschen Gartenvereinen übt der Vorstand sowie die Kreisverbände Macht aus ohne Berücksichtigung der Gesetzmäßigkeiten und dann jammern das es einen hohen Lehrstand gibt.

Viele Gartenpächter haben Angst, dass das Pachtverhältnis gekündigt wird, brauchen sie aber nicht, alles was sich auf dem gepachteten Grundstück steht und wächst ist ihr Privateigentum und dieses schützt das Grundgesetz.

Nach diesen Artikel werde ich wohl eine ganze Heerschar von Feinden mehr haben die sich getroffen fühlen, aber eine Menge Gartenfreunde die hinter mir stehen. Das nächste Problem kommt garantiert, wenn die Mehrzahl der Kleingärtner Naturgemäß gärtnert. Vorstände und Kreisverbände sind mit Begriffen wie Permakultur, Komposttoiletten und Biogärten total überfordert hier ist nichts mehr so wie es war.

Auch eine Brennnessel hat ihre Berechtigung in einen Garten zu stehen ob als Tee zur Gesundherhaltung genutzt oder als Wirtpflanze für Schmetterlingslarven.

Abschließend nochmals, es ist Ihr Grundstück und Ihre Pflanzen, niemand hat das Recht, kein Vorstand und erst recht kein Kreisverband in Ihre Privatatmosphäre einzugreifen.

Koniferen

4 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. ich kann es kaum glauben was ich jetzt gelesen habe.muß meinen garten aus altergründen abgeben.natürlich müssen alle koniferen entfernt werden welche ich aber vor jahren pflanzen durfte.auch der stadtverband dortmund drohte mir kein verkauf falls koniferen nicht enrfernt werden.nun liegen sie alle gefällt am boden.
    habe mich aber stark gewehrt einen apfel und kirschbaum zu entfernen.Kirsche ist ein halbstamm und ca 6 jahre alt erste gute ernte gehabt.ich werde diesen baum
    nicht das leben nehmen nur weil meine vorstände darauf bestehen,können Sie mich kontaktieren damit ich erfolg habe.man redet von den amazonas wäldern und rodet selbst vor der tür.
    herliche grüße hanne lütjens (74)

  2. Lt. Pachtvertrag muß ich meinen Garten und die Laube vom Vorstand schätzen lassen. Aus welchen Grund schätzt der Vorstand mein Privateigentum.?

    • Möchten Sie ihren Garten verkaufen oder hat der Vorstand einfach nur mal so entschlossen, den Garten zu bewerten?

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