Wenn Bäume und Pflanzen eingehen, muss die Ursache gefunden werden. Geht nur eine Seite des Baumes oder Pflanze ein und vor allem an der Seite zum Nachbarn, wird oft vermutet, dass der Nachbar der Verursacher ist.
Bei einseitigen Schäden ist es ratsam auf dieser Seite nach Schädlingen zu suchen, vor allem Wühlmausfrass an einer Seite kann extreme Schäden verursachen. Larven von Käfern und sonstigen Kleingetier sind ebenfalls in Fokus zu nehmen.
Besteht der Verdacht, dass ein Nachbar Bäume oder Pflanzen vergiftet hat, ist es nötig, dass eine Vergiftung des Baumes oder der Pflanze besteht. Um eine Vergiftung nachzuweisen, ist eine aussagekräftige Analyse nötig.
Wird eine Vergiftung nachgewiesen, muss bewiesen werden, dass es der Nachbar war. An dieser Stelle empfehle ich, die zuständigen Behörden einzuschalten. Dies kann das Ordnungsamt oder das zuständige Umweltamt sein.
Ein wichtiger Tipp: Sich bei einem Anwalt zu informieren, kann sehr nützlich sein.
Wo können Pflanzenteile auf Vergiftungen untersucht werden?
In jedem Bundesland gibt es die unterschiedlichsten Stellen der Zuständigkeit sowie Regelungen. Beim Suchen ist es ratsam, im eigenen Bundesland zu suchen.
Informationen findet man bei:
Landwirtschaftskammern, Umweltverbänden, Landesanstalten für Landwirtschaft
Weiter kann die Suche im Internet nach Laboren helfen unter:
„vergiftete Pflanzen“, „vergiftete Pflanzen untersuchen lassen“, „Pflanzenanalyse“,
„Pflanzenlabor“, „Pflanzen auf Gift untersuchen Landesverzeichnis“,
„Laborverzeichnis je nach Region“
Weitere Maßnahmen
Hat man gesehen, dass der Nachbar eindeutig Mittel auf das Grundstück verbracht hat, kann er angezeigt werden. Die Anzeige sollte immer bei der Polizei erfolgen, im späteren Streitfall hat man ein Aktenzeichen. Eine Anzeige beim Umweltamt sowie Ordnungsamt nicht vergessen.
Anwälte kennen sich mit der Einhaltung von Fristen aus.
Auf keinen sollte man sich auf einen Nachbarschaftsstreit einlassen. Gegenmaßnahmen auf die Pflanzen des Nachbarn würden den Streit eskalieren lassen, dabei macht man sich selber strafbar.