Auf dieser Seite treffen Sie auf optimale Informationen rund um den schönen Garten, der einem jederzeit eine attraktive Ablenkung vom stressigen Alltag und auch ein hohes Maß an Erholung bieten kann, ganz gleich ob man sich auf der Wiese in die Sonne legt oder ihn eventuell auch in irgendeiner Art und Weise als Nutzgarten bewirtschaftet. Hier
stehen zahlreiche Inhalte und Ratschläge zur Verfügung, die den Garten noch attraktiver machen können. Tipps für Gemüse-, Obst- und Kräutergärten gehören dabei ebenso dazu wie Wissenswertes rund um die verschiedenen und am besten geeigneten Pflanzen, Blumen und Sträucher oder auch die Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten. Zudem gibt es auch rechtliche Hinweise, wenn einem zum Beispiel der Garten nicht gehört, sondern lediglich durch einen Pachtvertrag zusteht.
Wesentliche Züge eines Pachtvertrages
Der Pachtvertrag ist eine Variante des Mietvertrages, bei dem es aber nicht nur um ein Recht zur Nutzung geht, sondern auch um das Recht zur Bewirtschaftung. Im Zuge dieser Bewirtschaftung wird zudem die so genannte Ziehung der Früchte beziehungsweise der Fruchtgenuss gestattet. Das bedeutet am Beispiel eines Obstgartens, dass man sich nicht nur in diesem aufhalten und entspannen darf, sondern gleichzeitig auch Obst anbauen, ernten und verwenden darf, ganz gleich ob man damit den Eigenbedarf stillt oder die entsprechende Ernte veräußert. In dem Zusammenhang gibt es auch verschiedene Varianten der Bezahlung beziehungsweise der Berechnung der Pacht als Gegenstück zur bekannten Miete.
So wird oft nicht nur ein fester monatlicher Betrag für die Pacht festgelegt, sondern auch oder ausschließlich eine Abhängigkeit vom entsprechenden Umsatz oder Ertrag, der mit der Bewirtschaftung des gepachteten Objektes erzielt wird. Solche Pachtverträge kommen sehr häufig für Gärten, Felder und Wälder vor, sind aber auch in der Gastronomie oder auch im Falle von komplett verpachteten Unternehmen zu finden.
Wichtige Inhalte und Bestandteile eines Pachtvertrages
Wie bei allen Verträgen ist es auch bei einem Pachtvertrag wichtig, dass man sich an gesetzliche Vorgaben hält, damit der Vertrag letztendlich auch wirksam ist und keine der Parteien aufgrund formaler Fehler die Möglichkeit hat, den Vertrag als ungültig zu erklären. Eine attraktive Hilfe ist dabei die Internetpräsenz standardvertraege.de, bei der man eine Vielzahl an Informationen und Mustern für Verträge zu den unterschiedlichsten Themen finden kann. Hierzu gehört auch die Vorlage Pachtvertrag, welche einen vor Fehlern in der Vertragsgestaltung bewahrt.
Zu den wichtigsten Punkten gehört ohne rage die Form eines solches Vertrages, der auf jeden Fall schriftlich erfolgen muss, was natürlich auch immer den Vorteil hat, dass man im wahrsten Sinne des Wortes immer etwas in der Hand hat. Zudem lassen sich die vielen verschiedenen Inhalte eines solchen Vertrages besser schriftlich festhalten, als sie nach einer mündlichen Absprache in Erinnerung zu halten.
Enthalten muss ein solcher Vertrag immer die Angaben zum verpachteten Objekt, zum Pächter und Verpächter und natürlich auch zur Dauer und einer entsprechenden Kündigungsfrist. Wichtig ist selbstverständlich auch die Regelung bezüglich des Pachtzinses, für den es ja die Möglichkeit eines festen Betrages oder einer umsatz- und ertragsabhängigen Berechnung gibt. Da eine Pacht neben den Rechten auch Pflichten mit sich bring, sollten auch diese schriftlich niedergeschrieben werden. Nicht zuletzt sollten Regelungen festgehalten werden, die die Vornahme von baulichen Veränderungen angeht, um sowohl als Verpächter als auch als Pächter auf der sicheren Seite zu sein. Letztendlich sind mehr Inhalte eines solchen Vertrages immer besser, weil somit kaum Fragen offenbleiben und jeder weiß, was getan werden kann oder man besser lassen sollte.