Garten beschädigt: Das ist Ihr Recht – und so setzen Sie es durch

Grün so weit das Auge reicht, das Beet ist neu gepflanzt und die Hollywood-Schaukel lädt zu ruhigen Lesestunden ein: Der Garten ist für viele Menschen ein Heiligtum und Rückzugsort. Umso schlimmer, wenn man feststellen muss, das fremde Personen oder Tiere die Fläche stark beschädigt haben. Wir blicken auf das Gartenrecht und Schutzmöglichkeiten.

Ob in Siedlungen oder Schrebergarten: viele Gräten sind rasch erschließbar. Doch wer haftet, wenn Kinder Beete zertrampeln oder sogar mutwillig Zerstörung angerichtet wurde?

Garten beschädigt

Fakt ist: Niemand muss unerlaubtes Betreten des Grundstücks dulden. Wenn der Nachbarsjunge seinen Fußball schnell zurückholen will, ist das sicherlich kein Problem. Doch bei häufiger Störung können Sie verlangen, dass Nachbarn schützende Vorkehrungen einrichten, damit der Ball nicht mehr bei Ihnen landet. Weitere Details sind im §1004 BGB vermerkt.

Entstehen Schäden durch herüber fliegende Bälle oder das Betreten des Gartens, müssen Schäden teilweise vom Verursacher bezahlt werden. Bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht greift § 832 BGB.

Vandalismus im Garten beikommen

Mutwillige Zerstörung trifft Gartenbesitzer oft noch härter. Bei Vandalismus im Garten sollten Besitzer umgehend die Polizei rufen. Bis dahin halten Sie Schäden fotografisch und schriftlich fest. In manchen Fällen kann es sich auch um Einbruchdiebstahl handeln. Wurde das Gartenhäuschen aufgebrochen? Fehlen Wertgegenstände? All das sollten Sie gemeinsam mit den Beamten festhalten.


Die Nachverfolgung von Vandalismus verläuft oft ins Leere. Anzeige wird gegen anonym Handelnde erhoben. So mancher Gartenbesitzer wird schon erlebt haben, das das Verfahren am Ende des Tages eingestellt wurde. Doch noch gibt es Hoffnung: Detekteien finden manchmal mehr raus. Ob lokal oder deutschlandweit: Detektive verfolgen die Spuren – ausgehend von Trittspuren im Beet. Wenden Sie sich gerne an diese Detektei Esslingen.

So vermeiden Sie Vandalismus und Diebstahl im Garten

Um im Garten ohne Bedenken entspannen zu können, sind Schutz und Sicherheit unerlässlich. Vor allem im Winter, wenn Gärten häufiger verlassen sind, sollten Besitzer zu höheren Schutzmaßnahmen greifen. Blinde Zerstörungswut greift um sich und bleibt nicht ohne Folgen.

Wenn Ihnen fremde Spuren auffallen, es aber noch nicht für das Einschalten der Polizei reicht, können Sie schon bei diesen Anzeichen einen Ermittler einschalten. Oft handelt es sich um jugendliche Täter, die Gartenzäune eintreten oder Möbel beschädigen. Eine Überwachungskamera kann Abhilfe schaffen – auch, wenn es sich nur um eine Atrappe handelt. Diebe brechen gerne in Gartenhäuser ein, die heutzutage immer hochwertiger ausgestattet sind. Ob edle Gartengeräte, Reifen oder Wohnmöbel für das Wochenende: Diebe finden in abgeschiedenen Gärten Ruhe für das Vorhaben. Im Winter liegt die Einbruchsquote deutlich höher.

Garten beschädigt: Das sagt die Rechtslage bei Vandalismus und Diebstahl

Randalierer müssen nach der Rechtslage Schadenersatz zahlen. Schon gewusst? Straftaten durch Vandalismus verjähren erst nach 30 Jahren. Es macht also durchaus Sinn alte Vorfälle nachverfolgen zu lassen. Eine Detektei wird Ihnen sagen, dass das ganz und gar nicht aussichtslos ist. Wichtig ist, dass Spuren festgehalten wurden. Je mehr Details es gibt, umso besser können die Fälle aufgedeckt werden.
In einer Versicherung sind Vandalismus und Diebstahl nicht automatisch abgedeckt. Umso ärgerlicher für den Geschädigten. Eine Zusatzversicherung zur Hausratversicherung ist unerlässlich, um auch den Garten zu schützen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert