Die Baumschutzsatzung ist ein Juwel der Kommunalpolitik, das in immer mehr Kreisen und kreisfreien Städten für Diskussion sorgt. Sie regelt die Voraussetzungen für Baumfällungen auf privaten Grundstücken und Maßnahmen der Kompensation.
Wer den Garten als ernstzunehmendes Hobby betrachtet, weiß um die Bedeutung, die kleinen Details zukommen kann. Eine bienenfreundliche Blumenwiese sorgt auch für ein gesundes Ökosystem außerhalb des eigenen Gartens. Eine Regentonne senkt umweltfreundlich den Trinkwasserverbrauch.
Gleiches gilt für die Fällung von Bäumen. Es ist nicht nur eine Frage von Schattenwurf, Gartendesign oder Sichtschutz, ob man einen Baum stehen lässt oder nicht. Insbesondere, wenn es um Bäume im als öffentlich wahrgenommenen Raum geht.
Ein solcher als öffentlich wahrgenommener, aber im Privatbesitz befindlicher Raum ist häufig ein Einkaufszentrum und der Parkplatz davor oder Industriegebiete mit großen Firmenkomplexen.
Was regelt die Baumschutzsatzung?
Eine kommunale Baumschutzsatzung stellt lokale Regeln auf, wann ein Baum vor Rodung schützenswert ist und welche Maßnahmen zur Kompensation einer trotz Schutz getätigten Fällung ergriffen werden müssen. Denn natürlich kann auch ein schützenswerter Baum erkranken oder absterben oder unzumutbar ungünstig stehen.
Übliche Kriterien zur Einstufung der Schutzwürdigkeit sind der Stammesumfang, das Alter und die Bedeutung für den lokalen ökologischen Lebensraum. An manchen Orten finden sich zudem durch Einzelfall oder lokale Besonderheiten gewachsene Regeln wie eine Unterscheidung von Nutz- und dekorativen Bäumen.
Baumschutzsatzungen sind extrem kleinteilig und detailliert geschrieben und daher für die meisten Menschen wahrlich kein Lesevergnügen.
Einige Kriterien führt sie sehr klar auf und nennt z.B. in der kreisfreien Stadt Düsseldorf
- Stammesumfang von 80 cm, gemessen ab 100 cm über dem Erdboden
- bei mehrstämmigen Bäumen ab 50 cm, für jeden Stamm geltend
- auf privaten Grundstücken ab 350 qm, die kein Wald sind oder als Kleingarten genutzt werden
(s. Baumschutzsatzung Stadt Düsseldorf)
Andere Kriterien hält sie bewusst schwammig und spricht meist von der Möglichkeit einer Fällung trotz Schutzstatus, wenn ein Verbot nach Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde.
Was ein solcher Härtefall ist oder welche privaten und öffentlichen Interessen welche Bedeutung haben, befindet das zuständige Amt auf Antrag.
Wer erlässt eine Baumschutzsatzung?
Das rechtliche Fundament, auf dem sich Baumschutzsatzungen bewegen, ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Entsprechende Landesgesetze ermöglichen Kommunen dann den Erlass einer solchen Satzung.
Mit zunehmendem Bewusstsein der Bürgerschaft für Naturschutz, Ökologie und Klimaschutz zeichnen sich zwei gegenläufige Effekte ab: Während manche Kommunen ihre teilweise jahrzehntealte Satzung mit der Begründung außer Kraft setzen, dass Grundstückseigentümer inzwischen sensibler für die lokalen Ökosysteme agieren, führen andere Kommunen sie gerade mit der Begründung ein, dass Grundstückseigentümer nicht sensibel genug seien.
Was für eine Baumschutzsatzung spricht
Es gibt viele rechtliche Instrumente, die die Stadtökologie betreffen, wie z.B. die Bauleitplanung. Daher empfinden viel Kommunen ihre Baumschutzsatzungen als veraltet und unnötig, wenn sie nicht über die Zeit angepasst wurde. Doch Bauleitplanungen dürften noch seltener gelesen werden als Baumschutzsatzungen.
Die Stimmen, die in Kommunen ohne eine solche Satzung eine Einführung eines besonderen Baumschutzes fordern, zielen allerdings meist auf die symbolische Wirkung ab. Eine Stadt, die sich eine solche Satzung gibt oder sie behält, setzt in den Augen ihrer Bürgerschaft ein Zeichen für eine grüne Stadt.
Die Auseinandersetzung mit der Frage, wann oder wie viele Eingriffe in den Grüngürtel einer Stadt gerechtfertigt sind, ist wichtig für den Klimaschutz. Flächenversiegelung sollte bewusst stattfinden und auch bewusst abgewogen werden. Dafür ist eine Baumschutzsatzung ein gutes Instrument, da es den Stadtrat zwingt, eine solche Abwägung vorzunehmen.
Ich bin Sebastian und betreibe den Blog garten.schule. Neben Anleitungen für Anfänger und Tipps für Neugierige erzähle ich gerne Wissenswertes über die Randthemen der Gartenpflege.
Guten Tag!
Schöner Blogbeitrag. Danke, dass Sie diese Informationen mit uns teilen. Geben Sie uns den neuesten Bericht.
Ich hoffe, bald mehr informative Beiträge von Ihnen zu lesen.
Mit freundlichen Grüßen,
Simon